… Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung
Die vergangen Monate standen ganz im Zeichen der Covid-19 Pandemie und ihrer Auswirkungen und haben alle beschäftigt, so auch diverse Verwaltungsbehörden für Finanzen. Doch ist 2020 auch das Jahr der KassenSichV in Deutschland.
Einige deutsche Bundesländer haben sich hier nun zu einer Fristverlängerung der Nichtbeanstandungsregelung verabredet und eben eine solche erlassen, nachdem es keine allgemeine Verlängerung gibt.
Verlängerung bis zum 31.03.2021
Ziel der Verlängerung ist es, Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung der TSE (technischen Sicherheitseinrichtung) zur KassenSichV zu geben. Dabei sind jedoch einige Voraussetzungen einzuhalten, welche sich jedoch in den einzelnen Bundesländern unterscheiden können.
Bei Fragen sprechen Sie hierzu bitte auch mit Ihrem Steuerberater oder der zuständigen Verwaltung.
… Bestellung der TSE und Beantragung der Fristverlängerung
Wir haben unseren Kunden ein Bestellprozedere vorbereitet, mit welchem Sie über das EFSTA-Portal ihre Signiereinheit bestellen können. Folgen Sie einfach diesem EFSTA-Bestell-Link.
Mit der Bestellbestätigung und einer Verzögerungsbestätigung unsererseits hinsichtlich der Integration einer zertifizierten TSE können bzw. müssen Sie sodann eine Fristverlängerung bei der zuständigen Finanzverwaltung bis zum 30.09.2020 beantragen.
… Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung?
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie bei der Umsetzung der Funktionalität noch gerne unsere Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, oder nicht. Folgen Sie hierzu bitte diesem Kurzumfrage-Link.